Wir werden ab dem 01.04.2023 keine Ausdrucke mehr ausstellen. Dazu Erfahren sie unten mehr!
Ab dem 01.01.2023 wird die elektronische Krankenmeldung in Deutschland verpflichtend eingeführt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen im Krankheitsfall ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht mehr auf Papier ausstellen lassen müssen, sondern elektronisch an ihre Arbeitgeberinnen übermitteln können.
Die elektronische Krankenmeldung hat den Vorteil, dass sie den Prozess der Krankschreibung deutlich vereinfacht und beschleunigt. Die AU kann direkt an den Arbeitgeber übermittelt werden, ohne dass der Arbeitnehmer sie selbstständig zur Post bringen oder persönlich abgeben muss. Die Krankenkassen können außerdem in Echtzeit überprüfen, ob die Krankmeldung tatsächlich von einem Arzt ausgestellt wurde und somit den Missbrauch von AU-Bescheinigungen erschweren.
Für Arbeitnehmerinnen bedeutet dies eine Erleichterung. Für Arbeitgeberinnen wird die elektronische Krankenmeldung eine schnellere und effizientere Arbeitsweise ermöglichen.
Es bleibt abzuwarten, wie gut die elektronische Krankenmeldung in der Praxis funktionieren wird. Sicher ist jedoch, dass sie ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung von Prozessen im Gesundheitswesen ist.